Öffnungsschritte ab 1. Juli 2021 – Auf geht´s!
Viele Wochen und Monate haben wir alle gemeinsam darauf gewartet. Schon seit Mitte Mai konnten wir Gastronomie, Hotellerie, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen schrittweise öffnen.
Aufgrund der Disziplin Vieler und der damit verbundenen guten Entwicklung folgen nun ab 1. Juli weitere Erleichterungen.
Ich freue mich sehr, dass nun alle Betriebe, nach dieser ungewissen und entbehrungsreichen Zeit, wieder öffnen dürfen.
Alle Informationen findet ihr wie gewohnt unter www.sichere-gastfreundschaft.at
Bitte passen wir gemeinsam weiterhin auf, halten wir uns an die 3-G-Regel und genießen wir gemeinsam einen wunderschönen und sicheren Sommer.
Bis bald
Euer
Lukas
Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen Änderungen ab 1. Juli 2021:
Allgemein
- Einschränkungen durch Auf- und Sperrstunde fallen gänzlich weg
- Kein Mindestabstand zwischen Besucher- oder Gästegruppen mehr
- Keine Maskenpflicht (weder FFP2 noch sonstigen Mund-Nasenschutz) in der Gastronomie, Tourismus- oder Freizeitwirtschaft
- Die 3-G Regel gilt dabei weiterhin: Gäste haben nach wie vor ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen
- Testnachweise braucht es nunmehr erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres
Gastronomie
- Besuchergruppen-Regelungen entfallen vollständig
- Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli aufgehoben
- Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nicht mehr nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen erlaubt, sondern auch wieder im Stehen möglich
- Die 3-G Regel: Gäste haben weiterhin ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen – zudem sind weiterhin auch Tests vor Ort möglich
- Keine Auf- und Sperrstunden im Bereich der Gastronomie, dies gilt auch für die Nachtgastronomie
- Für die ersten drei Wochen besteht noch eine Beschränkung der Auslastung bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen in der Nachtgastronomie: maximal 75 Prozent der grundsätzlich zugelassenen Höchstgrenze des jeweiligen Betriebes ist erlaubt
- Dies gilt nicht, wenn es sich um eine angemeldete oder genehmigte Veranstaltung handelt!
- Ab 22. Juli werden auch hier die Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben
Beherbergung und Freizeit
- Die 3-G Regel: Gäste haben nach wie vor beim erstmaligen Eintritt ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen– zudem sind weiterhin auch Tests vor Ort möglich
- Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie
- Wellnessbetrieb analog zu Regelungen Wellness-Freizeiteinrichtungen
- Kapazitätsbeschränkung fällt: Pro Kunde müssen nicht mehr 10 m² zur Verfügung stehen
Veranstaltungen
- Keine Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen mit oder ohne zugewiesenen Sitzplätzen
- Kapazitätsbeschränkung fällt bei Fach- und Publikumsmessen: Pro Kunde müssen nicht mehr 10 m² zur Verfügung stehen
- Anzeigepflicht: ab 100 Personen
- Genehmigungspflicht: ab 500 Personen
- Die 3-G Regel: Ab 100 Teilnehmern ist weiterhin vor der Veranstaltung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen – zudem sind weiterhin auch Tests vor Ort möglich
- Bis 100 Teilnehmer muss kein 3-G Nachweis vorgelegt werden