Behutsame Öffnung einiger Branchen

Ab kommenden Montag – den 8. Februar – wird in gewissen Bereichen ein behutsames Öffnenverbunden mit gewissen Begleitmaßnahmen, stattfinden. Aus diesem Grund möchte ich euch hier einen Überblick über die dann geltenden Regelungen geben. Eines möchte ich aber davor festhalten: Es wird nur funktionieren, wenn wir uns alle an diese Maßnahmen halten!

Die wichtigste Begleitmaßnahme sind die Testungen. Umso mehr wir testen, umso mehr Ansteckungsketten können wir hoffentlich verhindern. Daher freut es mich, dass wir in den letzten Tagen das Angebot massiv erweitern konnten. Vor allem unsere Gemeindeverantwortlichen haben sich bemüht, gemeinsam mit den örtlichen Rettungsorganisationen zusätzliche Kapazitäten zu organisieren. Alle Infos und Termine findet man hier.
Zudem wird es ab Montag in gewissen Apotheken möglich sein, die benötigten „Eintrittstests“ gratis vornehmen zu lassen. Wir arbeiten daran, dass dieses Angebot flächendecken auf ganz Österreich ausgerollt werden kann. Die Liste der bereits teilnehmenden Apotheken findet ihr hier. Ich bitte um Verständnis, dass es noch nicht in allen Apotheken möglich sein wird, da es natürlich auch die räumlichen und personellen Voraussetzungen braucht.
Ebenso können Unternehmen für ihre Mitarbeiter und auch betriebsfremde Personen Testungen organisieren – auch hier gibt es einen Kostenersatz (10 Euro pro Testung) für die Betriebe.


Ab Montag, den 8. Februar gilt:

Ausgangsbeschränkungen:
Gültig von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr!! Man darf das Haus nur aus 4 Gründen verlassen:
1. Arbeit
2. Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
3. Anderen Menschen helfen/pflegen
4. Bewegung an der frischen Luft
Zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr können sich bis zu 4 Erwachsene und 6 minderjährige Kinder aus 2 verschiedenen Haushalten treffen.
Meine Bitte: Vermeiden wir weiterhin unsere physischen Kontakte, wenn diese nicht unbedingt notwendig sind.

Grenzen:
Alle Personen, die nach Österreich einreisen, müssen ein Einreiseformular ausfüllen. Länder, die einen 14-Tage-Inzidenz Wert von 100 oder darüber haben, werden als Risikogebiet eingestuft.
Personen, die aus einem solchen Risikogebiet einreisen, müssen ein negatives Corona-Testergebnis (maximal 72h alt) vorweisen UND 10 Tage in QuarantäneDiese Quarantäne kann nach 5 Tagen durch ein weiteres negatives Testergebnis beendet werden.
Pendler – hier sind berufliche und auch familiäre Zwecke gemeint – können mit einem maximal 7 Tage alten, negativen Testergebnis (PCR oder Antigen) einreisen.
Die neuen Einreiseregelungen gelten ab Mittwoch – 10. Februar.

Öffentliche Orte:
Grundsätzlich ist immer, an allen öffentlichen Orten, zu allen Personen die nicht im eigenen Haushalt leben ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen und bei derzeit erlaubten Zusammenkünften (zB Begräbnisse) ist eine FFP2 Maske zu tragen.
ALLE ARTEN VON FEIERN – egal ob Geburtstag, oder Jubiläum, Hocheitsfeiern etc. – SIND UNTERSAGT.

Schulen, Kindergärten, Universitäten:
Nach den Semesterferien starten die Volksschulen wieder im Präsenzbetrieb – 5 Tage die Woche. Unterstufe, Oberstufe und Berufsschulen starten mit einem Schichtbetrieb.
Alle Schüler werden regelmäßig mit einfachen Selbsttest getestet – diese Testungen finden in der Schule statt.
Volksschüler müssen im Schulbereich eine MNS-Maske tragen, am Platz im Klassenzimmer kann dieser abgenommen werden.
In allen anderen Schulstufen muss die Maske auch im Unterricht getragen werden, ab der 9. Schulstufe ist eine FFP2 Maske verpflichtend.
Universitäten werden weiterhin im Fernunterricht betrieben.

Einzelhandel und Dienstleistungen:
Der Handel sperrt wieder auf, es besteht aber immer die Pflicht eine FFP2 Maske zu tragen und es muss im Kundenbereich 20m² pro Kunde zur Verfügung stehen. (Wenn das Geschäft kleiner ist, dann darf maximal 1 Kunde in das Geschäft!)
Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen wie Frisör, Massage, etc. sind geöffnet. Auch hier besteht die Pflicht eine FFP2 Maske zu tragen. Die 20m² Beschränkung für Kundenbereiche gilt auch hier. Speisen und Getränke zu verabreichen ist verboten. Zusätzlich müssen Kunden von körpernahen Dienstleistern beim Besuch einen negativen Corona – Test vorzeigen, der nicht älter als 48 h ist. Gültigkeit besitzt dieser Test nur, wenn ein offizieller Befund von einem Arzt, einer Apotheke oder einer Teststraße beiliegt. Selbsttest sind nicht erlaubt.

Gastronomie, Hotels und Nachtlokale:
Leider ist diese Branche weiterhin geschlossenAbholungen von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubtLieferung ist ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Nur bei unaufschiebbaren Geschäftsreisen ist es möglich in Hotels zu nächtigen.

Arbeitsplatz:
Wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden.
Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen zwei Meter Abstand eingehalten werden, wenn das nicht möglich sein sollte, dann sind andere Schutzmaßnahmen (Plexiglasscheiben, Trennwände,…) zu ergreifen. Ist das nicht möglich, dann ist ein MNS zu tragen.
Arbeitsorte mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen alle 7 Tage getestet werden. Sollte diese Testung nicht möglich sein, dann muss der Arbeitnehmer eine FFP2 Maske tragen.

Sport und Freizeit:
Alle Kontaktsportarten sind untersagt.
Indoor Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossenOutdoor Sportstätten sind geöffnet.
Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben bzw. an internationalen Wettbewerben teilnehmen.
FitnessstudiosHallenbäder, etc. dürfen nicht betreten werden. Tierparks und botanische Gärten können wieder öffnen.

Kultur und Veranstaltungen:
Alle Arten von Veranstaltungen sind untersagt. Hochzeiten am Standesamt sind in Ausnahmefällen möglich – Hochzeitsfeiern sind untersagt.
Proben für künstlerische Darbietungen ohne Publikum, für berufliche Zwecke, sind erlaubt.

Religion:
Veranstaltungen zur Religionsausübung sind erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos – im Innenraum ist jedenfalls eine FFP2 Maske zu tragen.
Begräbnisse dürfen mit maximal 50 Personen, mit Mindestabstand und mit FFP2 Maske durchgeführt werden.

Museen und Bibliotheken:
Diese sind wieder geöffnet. Zwei Meter Abstandspflicht und die Pflicht eine FFP2 Maske zu tragen sind obligatorisch. Es gilt hier ebenso die Beschränkung von 20m² pro Besucher.

Massenbeförderungsmittel:
Der öffentliche Verkehr kann selbstverständlich auch weiterhin benutzt werden – es besteht in den Verkehrsmitteln, in den Stationen, bei den Haltestellen, auf Flughäfen, etc. eine FFP2 Maskenpflicht und es ist, wenn möglich, der Abstand von 2 Metern einzuhalten.

Fahrgemeinschaften, Taxis und Seilbahnen:
Bei Fahrgemeinschaften, wie bei Taxis ist eine Fahrt nur erlaubt, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) maximal 2 Personen sitzen. Außerdem ist immer eine FFP2 Maske zu tragen. (Ausnahmen gibt es beim Transport von Kindergartenkindern oder bei Transporten von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen erforderlich ist.)
Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen (in geschlossenen Kabinen mit Kapazitätsbeschränkung von 50%) dürfen auch für Freizeitzwecke (Stichwort Skifahren) genutzt werden. Die Verpflichtung eine FFP2 Maske zu tragen gilt nicht nur für die Kabinen, sondern auch für den Warte und Einstiegsbereich.

Alten/Pflege/Behindertenheime:
Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen müssen alle 3 Tage getestet werden. Mitarbeiter in Behindertenheimen müssen alle 7 Tage getestet werden. Besteht Kontakt mit Bewohnern, muss eine FFP2 Maske getragen werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Besucher müssen ebenso ein negatives Testergebnis vorweisen können und es darf pro Woche, pro Bewohner nur ein Besucher kommen. Minderjährige Bewohner und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden. (Ausgenommen von der Person/Woche Regelung sind Hospiz- und Palliativbegleitung)
Ein COVID-19 Präventionskonzept ist vom Betreiber zu erstellen.

Krankenhäuser/Kuranstalten:
Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Bei Patientenkontakt muss eine FFP2 Maske getragen werden. Pro Woche darf pro Patient ein Besucher kommen, wenn der Aufenthalt im KH länger als 1 Woche dauert.
Minderjährige und unterstützungsbedürfte Personen dürfen von zwei Personen besucht werden. Ausgenommen von der Person/Woche Regelung sind Begleitungen zu Schwangerschaftsuntersuchungen, bei und nach der Entbindung sowie bei Palliativ- oder Hospizbegleitung.
Der Betreiber hat ebenfalls ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.


Ich hoffe, dieser Überblick hilft euch weiter! Bevor ich mit meiner gewohnten Bitte abschließe, noch ein Wort zu den Feuerwehren:
In jüngster Zeit ist das Gerücht aufgekommen, dass Feuerwehrleute nicht wie andere Mitglieder von Blaulichtorganisationen bei der Impfung priorisiert werden. Das ist falsch – wir wissen, dass mehr als 4.800 Feuerwehren in ganz Österreich einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Sicherheit und unsere Gesellschaft leisten. Selbstverständlich werden die Feuerwehren in ihrer Gesamtheit gemeinsam mit anderen Einsatzorganisationen prioritär behandelt. Das hat LH-Stellvertreter Stefan Pernkopf ebenso bestätigt wie unsere Bundeministerin Elisabeth Köstinger. In diesem Sinne: Gut Wehr!

So und nun meine Bitte: Bleibt, wenn es geht zu Hause. Halten wir durch und weiter zusammen. Wir schaffen das, gemeinsam!

Bleibt‘s gsund
Euer
Lukas