Lockerungen ausgeweitet – Hochzeiten – Musikproben – Beherbergung – Härtefallfonds

Bisher sind wir gut durch die Krise gekommen und aufgrund der Disziplin aller Österreicherinnen und Österreicher sind wir in der Lage die Beschränkungen noch weiter zu lockern.

Gerade weil ich viele Anfragen von Brautpaaren bekam freut es mich besonders, dass ab morgen Hochzeitsgesellschaften bis zu 100 Personen möglich sind. Auch Blasmusikkapellen, Chöre oder Theatergruppen – die für unser Zusammenleben einen immens wichtigen Beitrag leisten – können ihre Probenarbeit wieder aufnehmen.

Für alle Bereiche gilt und ich bitte euch inständig das einzuhalten:
Abstand halten – Hygieneregeln beachten und mit Hausverstand agieren.

Im Folgenden möchte ich euch noch detaillierte Infos zu BeherbergungVeranstaltung, Update des Härtefallfonds und einen Ausblick betreffend Besucheranzahl von Veranstaltungen und Ausweitung der Sperrstunde und weitere Lockerungen geben.

Bis bald, bleibts gsund,

Euer

Lukas

 

Beherbergungsbetriebe:

Die Grundregel von einem Meter Abstand gilt auch in Beherbergungsbetrieben, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben. Hier muss man klarstellen, dass Gästegruppen jene Gäste sind, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen.

Im Eingangs- und Rezeptionsbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ebenso haben MitarbeiterInnen, die mit Gästen in Kontakt kommen, einen solchen Schutz zu tragen bzw. sonstige geeignete Schutzvorrichtungen zur räumlichen Trennung herzustellen.

Die Bestimmungen für den Gastrobetrieb von Beherbergungsbetrieben sind genauso wie für reine Gastronomiebetriebe. Eine Ausnahme besteht aber bei der Selbstbedienung: Diese kann für Übernachtungsgäste angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann – somit sind beispielsweise Frühstücksbuffets grundsätzlich möglich.

Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, außer in Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhalle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hier findet ihr nähere Infos zum Umgang in Wellnessbereichen und Bädern und auch sonstige Infos zum Umgang mit Covid-19.

Ab 29.5. können Schutzhütten in Gemeinschaftsschlafräumen Personen beherbergen, wenn in Schlaflagern der Abstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, mindestens 1,5 Meter beträgt, oder durch geeignete andere Schutzmaßnahmen eine räumliche Trennung erfolgen kann.

Ebenfalls ab 29.5 sind Veranstaltungen bis zu 100 Personen zulässig – dazu zählen neben Hochzeiten und Begräbnissen auch Geburtstagsfeiern, Sportveranstaltungen, Filmvorführungen, Vernissagen etc. sowie andere kulturelle Veranstaltungen.

Wichtig hierbei ist:

  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist zu beachten, dass ein Meter Abstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder keiner gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu halten ist. Sofern man sich nicht auf dem zugewiesenen Platz aufhält, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Gibt es keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze ist der Abstand von mindesten einem Meter einzuhalten und in geschlossenen Räumen zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Das Verabreichen von Speisen und Getränken folgt den Bestimmungen der Gastronomie.

Ausblick

  • Ab 15.6. wird die Gruppenregel von 4 Personen aufgehoben und die Sperrstunde bis 01:00 Uhr ausgeweitet. Die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen nur mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich und in Apotheken und bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann - zum Beispiel beim Frisör.
  • Ab 1. Juli werden Veranstaltungen bis zu 250 Personen (Indoor) und bis zu 500 Personen (Outdoor) möglich sein. (zugewiesenen und gekennzeichnete Sitzplätze sind Voraussetzung!)
  • Ab 1. August werden Veranstaltungen bis zu 500 Personen (Indoor) und bis zu 750 Personen (Outdoor) möglich sein. Gibt es eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (Voraussetzung ist hier ein Covid-19-Präventionskonzept), dann können per 1. August Indoor bis zu 1000 Personen und Outdoor bis zu 1250 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. (zugewiesenen und gekennzeichnete Sitzplätze sind Voraussetzung!)
  • Jede Veranstaltung von über 100 Besuchern muss einen Covid-19 Beauftragten bestellen, welcher ein Präventionskonzept ausarbeitet und umsetzt.

Härtefallfonds

Insbesondere sollen Kleinstunternehmen geholfen werden die Krise bestmöglich zu überstehen und die unmittelbaren finanziellen Herausforderungen bewältigen zu können.

Mit der Verbesserung, Ausweitung und Erhöhung der Zahlungen aus dem Härtefallfonds werden weitere Schritte dazu gesetzt.

6 statt 3 Zahlungen – 9 statt 6 Monate

  • Die maximale Auszahlungssumme wird auf 12.000 Euro aufgestockt.

Comeback-Bonus

  • Alle, die Anspruch auf den Härtefallfonds 2 haben bekommen eine automatische Auszahlung bis zu 3.000 Euro – und das zusätzlich!

Aufstockung Minimalbeträge

  • Ein Antragssteller bekommt zum Förderbetrag von 500 Euro weitere 500 Euro als Comeback-Bonus dazu und erhält so mindestens 1.000 Euro Unterstützung.

So erhält jedes Unternehmen mindestens 1.000 Euro pro Monat und maximal 15.000 Euro insgesamt aus dem Härtefallfonds.