Lockerungsschritte auf den Weg gebracht

Wir befinden uns noch immer auf einem schwierigen Weg. Die gute Nachricht ist, dass der harte Lockdown in den letzten Tagen Wirkung gezeigt hat. Das Ziel ist zwar noch ein großes Stück entfernt, trotzdem können ab Montag den 7. Dezember Lockerungsschritte gesetzt werden.

Bitte denkt daran: Die Situation ist noch immer wirklich kritisch, wir müssen weiterhin zusammenhalten und aufpassen. Abstand halten – Hände waschen – Maske tragen – Maßnahmen einhalten. Mit den geplanten Flächentestungen können hoffentlich viele Ansteckungsketten unterbrochen werden. Daher auch hier meine klare Bitte: Nutzt diese Möglichkeit und helft mit, das Virus weiter einzudämmen.

Ich habe euch in gewohnter Weise die Eckpunkte der neuen Verordnung zusammengefasst, ebenso einige Details zu den Hilfen, die ihr am Ende des Beitrages findet.

Ausgangsbeschränkungen:
Diese bleiben aufrecht – es verändert sich die Zeit. So ist von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr das Verlassen des Hauses auf folgenden Gründen erlaubt:
x Arbeiten zu gehen.
x Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens sichern.
x Anderen Menschen helfen/pflegen oder sich selbst schützen.
x Sport / Bewegung an der frischen Luft.

Während des Tages (also von 06:00 bis 20:00 Uhr) ist es möglich, dass Menschen, die in einem Haushalt leben, sich mit einem anderen Haushalt treffen können. (insgesamt bis zu 6 Erwachsene und 6 Kindern)
Am 24/25/26/31. Dezember können sich insgesamt 10 Personen, unabhängig von der Haushaltsanzahl, treffen.

Trotzdem meine Bitte: Vermeiden wir weiterhin physische soziale Kontakte und reduzieren wir diese auf ein absolutes Minimum. Nur wenn wir ALLE weiterhin gemeinsam an einem Strang ziehen werden wir diese Herausforderung meistern.

Grundsätzlich gilt immer, dass an öffentlichen Orten zu allen Personen die nicht im eigenen Haushalt leben, der Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden muss. Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist zusätzlich zum Mindestabstand ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Kindergarten, Schulen und Unis:
Höchst emotional wurde die Thematik der Kindergärten und Schulen diskutiert. Ab 7. Dezember werden alle Pflichtschulen und Kindergärten den Regelbetrieb wieder aufnehmen. Ab 10 Jahren gilt eine generelle Maskenpflicht – auch im Unterricht. Die Oberstufen und die Unis werden weiter im Fernunterricht betrieben, nur für Maturanten wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen.

Handel und Dienstleistungen:
Sowohl der Einzelhandel als auch alle Dienstleistungen (auch die körpernahen) öffnen wieder. Für Kundenbereich gilt eine Beschränkung von 10m² pro Kunde, keine Ausgabe von Speisen und Getränken und die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Arbeitsplatz:
Zwischen Personen muss ein Meter Sicherheitsabstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände, etc.) gibt. Sollte das Abstandhalten nicht möglich sein, ebenso keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, feste Teams, etc.), dann ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig.
Gerade was den Arbeitsplatz betrifft möchte ich darauf hinweisen, dass dort, wo Home Office möglich ist, dieses auch gemacht werden sollte. Bleibt bitte – wenn es irgendwie geht – zu Hause.

Sport und Freizeit:
Kontakt- und Mannschaftssport sind untersagt. Alle Indoorsportstätten bleiben geschlossen, ebenso HallenbäderFitnesstudios, etc. Im Outdoorbereich können Sportstätten ab dem 24.12. wieder öffnen, das gilt ebenso für Tierparks.
Nur Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten, wenn sie ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen.

Gastronomie, Hotels und Beherbergung, Kultur und Veranstaltungen:
Leider müssen auch diese Bereiche noch geschlossen halten. Nur eine Abholung von Speisen und Getränken ist von 06:00 bis 19:00 Uhr möglich – Lieferservice ist ohne zeitliche Beschränkung erlaubt.

Derzeit ist der Plan, immer abhängig vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens, dass die Gastronomie, die Hotels und Beherbergungsbetriebe, sowie die Kultureinrichtungen und Kinos, ab 7. Dezember mit Einschränkungen öffnen dürfen. Eine Bewertung erfolgt Mitte Dezember.

Hier möchte ich darauf hinweisen, dass Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern oder Jubiläumsfeiern usw. UNTERSAGT sind. Ebenso sind Weihnachtsmärkte nicht zulässig. (Hochzeiten am Standesamt sind nur in Ausnahmefällen möglich!) Begräbnisse können mit höchsten 50 PersonenMindestabstand und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.
Museen und Bibliotheken sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die 10m² Regel.

In den letzten Tagen wurde vermehrt über die Möglichkeit Skifahren zu gehen diskutiert. Dazu kann ich euch folgende Information geben:
Ab dem 24.12. können Gondeln und Lifte zu Freizeitzwecken genutzt werden. Es wird in geschlossenen Räumen (Gondel) eine Kapazitätsbeschränkung von 50% geben. Ebenso ist im Warte- und Einstiegsbereich sowie in der Gondel ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. So kann gerade in der Weihnachtszeit für Einheimische und Tagesgäste ein Skitag ermöglicht werden. Ebenso ist Langlaufen oder Eislaufen – hier handelt es sich um Sportstätten – dann wieder möglich.

Alten-, Pflege- und Behindertenheime:
Alle MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen müssen wöchentlich getestet werden, sollten keine Tests zur Verfügung stehen, dann ist eine FFP2 Maske zu tragen. Für neue Bewohnerinnen und Bewohner besteht die Pflicht einen negativen Corona-Test vorzuweisen. Das gilt auch für BesucherPro Bewohner darf ein Besucher pro Woche kommen.
Bei minderjährigen Bewohnern und unterstützungsbedürftigen Menschen dürfen zwei Personen zu Besuch kommen. (z.B. die Eltern)
Ausgenommen von dieser Besuchsregel sind Palliativ- oder Hospizbegleitung.

Krankenhäuser und Kuranstalten:
Hier müssen MitarbeiterInnen ebenso einen wöchentlichen Test machen bzw. eine FFP2 Maske tragen. Pro Patient darf ein Besucher pro Woche kommen, sofern der Aufenthalt länger als eine Woche dauert.
Hiervon ausgenommen sind minderjährige oder unterstützungsbedürftige Patienten – diese dürfen von zwei Personen begleitet bzw. besucht werden. Ebenso ausgenommen von der Person/Woche Regelung ist beispielsweise die Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchungen vor, bei und nach der Entbindung oder Palliativ- bzw. Hospizbegleitung.

Hilfen:
Insgesamt wurden die Menschen in Österreich und die heimischen Unternehmen bisher mit 27 Milliarden Euro unterstützt.
Sei es FixkostenzuschussKurzarbeitHärtfallfondsEinmalzahlung für Kinder und Arbeitslose und auch der Umsatzersatz.
Gerade der Umsatzersatz wurde als Absicherung für vom Lockdown direkt betroffener Betriebe geschaffen und erweist sich als schnelle, treffsichere und wichtige Hilfsmaßnahme – insgesamt wurden hier schon 1,6 Milliarden Euro via Finanz Online angemeldet und mehr als 800 Millionen Euro wurden auch schon ausbezahlt.
Da die Maßnahmen für viele schon betroffene Betriebe verlängert werden mussten, wird auch der Umsatzersatz bis 31.12. verlängertKünftig werden 50% des Umsatzes im Vergleichszeitraum ersetzt. Danach steht der Fixkostenzuschuss II zur Verlustabdeckung zur Verfügung.
WICHTIG: Bis 15.12. kann der Umsatzersatz für November beantragt werden, ab 16.12. der Umsatzersatz für 7. bis 31. Dezember!! Wie bisher erfolgt die Beantragung via Finanz Online.

Wahrscheinlich haben viele von euch die Pressekonferenz nach dem Minsterrat gehört und ich möchte noch zwei Punkte hervorstreichen.

Wenn man beispielsweise vor hat eine Reise ins Ausland zu unternehmen, dann muss man damit rechnen bei der Rückreise in Österreich in Quarantäne zu müssen. Konkret soll bis 10. Jänner die Einstufung der Risiko-Gebiete auf Basis der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona Fälle passieren. Das heißt, dass alle Länder, die einen Wert höher 100 haben, als Risiko-Gebiet eingestuft werden. Kommt man aus einem solchen Land zurück nach Österreich, dann muss man 10 Tage in Quarantäne. Nach 5 Tagen kann ein PCR Test gemacht werden, welcher bei negativem Ergebnis die Quarantäne beendet. Wichtig ist, dass es beispielsweise bei Berufspendlern Ausnahmeregelungen geben wird.

Mir ist ebenfalls wichtig zu betonen, dass wir in kleinen Schritten die Lockerungen durchführen. Der Grund ist, möglichst umsichtig und zum Schutz der Bevölkerung vorzugehen. Wir agieren klar und verantwortungsbewusst und ich versichere euch, dass keine Entscheidung leichtfertig getroffen wird.

Abschließend möchte ich mich bei euch bedanken – für euren Einsatz und für eure Geduld.

Es zipft uns alle an, soviel steht fest.

Fakt ist aber auch, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen müssen – nicht umsonst kam ein dringender Appell der österreichischen Spitalschefs die Öffnung möglichst behutsam vorzunehmen, da unser Gesundheitssystem auch weiterhin an seiner Belastungsgrenze steht.

Bleibt zu Hause, haltet Abstand, achtet auf die Hygiene – aber vor allem:
Bleibt gesund, haltet Kontakt zu euren Liebsten, achtet auf eure Mitmenschen.

In diesem Sinne,
Euer
Lukas