Nationalratssitzung im März – die wichtigsten Beschlüsse

In gewohnter Art und Weise melde ich mich mit den neuesten Informationen aus dem Parlament. In den letzten beiden Tagen gab es einige wichtige Beschlüsse die ihr in diesem Artikel unten angeführt findet. Es freut mich sehr, dass mich zwischendurch auch immer wieder Gruppen aus dem Waldviertel besuchen. Solltet ihr ebenso Interesse an einem Parlamentsbesuch haben, könnt ihr euch gerne bei meinem Mitarbeiter Markus Rabl (markus.rabl@parlament.gv.at) melden

Erhöhung der Geldstrafen bei Handy am Steuer

Die Geldstrafen für Verstöße gegen das sogenannte Handyverbot oder gegen die Gurt- oder die Sturzhelmpflicht werden angehoben. Die Höhe des Organmandates für Verstöße gegen das Handyverbot wird von 50 Euro auf 100 Euro und für Verstöße gegen die Gurt- oder die Sturzhelmpflicht von 35 Euro auf 50 Euro angehoben.

Außerdem soll es eine breit angelegte Informationskampagne geben. All diese Maßnahmen haben ein klares Ziel: schwere Verkehrsunfälle mit Todesfolge verhindern und dadurch Leben retten. Denn das Hantieren mit dem Handy war im vergangenen Jahr die Hauptursache für diese folgeschweren Unfälle.

Hier meine Rede dazu

Änderung im Fundrecht

Die Novelle des Fundrechts sieht vor, dass die Frist für den Eigentumserwerb durch die Finderin bzw. den Finder für Gegenstände, deren „gemeiner Wert“ 100 € nicht übersteigt, von einem Jahr auf ein halbes Jahr zu verringern. Ist bei dem Gegenstand von einem Wert über 100 € auszugehen, soll der Fundgegenstand von den Fundbehörden weiterhin ein Jahr aufbewahrt werden.

Kredite für Senioren

Die Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sollen die Kreditvergabe an ältere Personen erleichtern. Es wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein möglicher Todesfall in der Vertragslaufzeit unberücksichtigt bleiben kann. Es muss „wahrscheinlich“ sein, dass der Kreditnehmer zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen kann. Außerdem müssen die Sicherheiten eine Abdeckung der Verbindlichkeiten gewährleisten

Absicherung der Liquidität von Unternehmen

Zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen mit hohem Energiebedarf bekommt Wirtschaftsminister Martin Kocher die haushaltsrechtliche Ermächtigung für sogenannte Vorbelastungen. Damit werden Mehraufwendungen für die Energiepreise (Treibstoff, Strom und Gas) teilweise mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Die Zuschussgewährung und der förderungsfähige Zeitraum ergeben sich aus dem von der EU-Kommission festgelegten Richtlinien. Eine wichtige Maßnahme um der Wirtschaft durch die Krise zu helfen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Einmalzahlung für Mindestpensionisten wird nachträglich auf 333 € aufgestockt

Zusätzlich zur Pensionsanpassung im heurigen Jahr in der Höhe von 5,8 % und der Anhebung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes um rund 8% auf 1.110 € hat der Nationalrat im Herbst auch eine gestaffelte Einmalzahlung für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen beschlossen.

Wer eine Bruttopension unter 2.500 € bezieht, hat demnach im März einen Teuerungsausgleich von maximal 500 € überwiesen bekommen. Im Regelfall erhielten Betroffene 30 % der monatlichen Gesamtpension. Bei Bezieher einer Ausgleichszulage wurde nicht die Höhe der Mindestpension von 1.110 €, sondern die geringere Eigenpension als Berechnungsgrundlage für die Einmalzahlung herangezogen. Nun wird die Differenz auf 333 € nachgezahlt.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung aufgrund der hohen Inflation für Pensionsantritte in den Jahren 2023 und 2024 ausgesetzt wird.