Nationalratssitzung im Oktober – die wichtigsten Beschlüsse

Heute möchte ich euch auf diesem Wege über die wichtigsten Beschlüsse der vergangenen zwei Sitzungstage informieren.

Der Mittwoch stand zu Beginn ganz im Zeichen der Budgetrede unserer Finanzministers Magnus Brunner. Knapp 1,5 Stunden referierte er über das zukunftsweisende Budget und führte viele Details aus.

Das Budget wird nun in einem einwöchigem Ausschuss in allen Untergruppen diskutiert und im Anschluss im sogenannten „Budget-Plenum“ dem Nationalrat vorgelegt.

Selbstverständlich standen aber noch weitere wichtige Beschlüsse auf der Tagesordnung, diese möchte ich euch hier nochmal kurz zusammenfassen:

Abschaffung der Kalten Progression

Von vielen Regierungen angekündigt – von türkis-grün nun beschlossen: Die Kalte Progression ist mit 1.1.2023 Geschichte. Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen durch das Rutschen in eine höhere Steuerklasse abgegraben werden. In Österreich steigt der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen. Erhält man nun eine Lohnerhöhung, die die Inflation ausgleicht, kann es sein, dass man durch diesen Ausgleich in eine höhere Steuerklasse fällt. Weil die Lohnerhöhung von der Inflation aufgefressen wird und man zusätzlich höhere Steuern bezahlt, kommt es zum Verlust von realer Kaufkraft. Um dieser schleichenden Steuererhöhung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die Abschaffung ab 1. Jänner 2023 auf den Weg gebracht. Zwei Drittel der Einnahmen aus der kalten Progression fließen automatisch an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurück. Das letzte Drittel kommt 2023 insbesondere kleineren und mittleren Einkommen zugute.

Gesamtentlastung bis 2026: rund 20 Milliarden Euro.

Verlängerung des Energiekostenausgleich

Bereits im Februar wurde der Energiekostenausgleich beschlossen als Maßnahme gegen die steigenden Kosten im Energiebereich. Der Energiekostenausgleich wird von der Jahresabrechnung des Stromlieferanten abgezogen und beträgt 150 Euro. Die Einreichung dieses Gutscheines wurde nun bis 31. März 2023 verlängert.

Pensionserhöhung

Zur Abfederung der Teuerung hat die Bundesregierung in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zahlreiche Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Besonders die vulnerablen Gruppen, zu denen auch die Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichzulage zählen, wurden verhältnismäßig stärker entlastet. Zur gesetzlich vorgesehenen Pensionserhöhung in Höhe von 5,8 Prozent kommt nun zusätzlich noch eine sozial gestaffelte Einkommenserhöhung. Durch diese soziale Staffelung wird sowohl die Treffsicherheit des Paketes als auch die finanzielle Vertretbarkeit sichergestellt. Einmal mehr beweisen wir damit als Volkspartei, dass wir unsere Versprechen halten und auch die Pensionisten bestmöglich und unkompliziert unterstützen. Dieses Paket ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber all jenen, die unser Land zu dem gemacht haben, dass es heute ist.
Gesamtentlastung für Pensionisten im kommenden Jahr: rund 4 Milliarden Euro

Valorisierung der Sozialhilfen

Zusätzlich zur Abschaffung der kalten Progression hat die Bundesregierung die Anpassung der Sozial- und Familienleistungen beschlossen. Ab 1. Jänner 2023 werden dadurch unter anderem das Krankengeld, die Familienbeihilfe und der Mehrkindzuschlag entsprechen der jährlichen Valorisierungsautomatik erhöht.

Gesamtentlastung im kommenden Jahr: 363 Millionen Euro

Teuerungsausgleich wird nicht auf Sozialhilfe angerechnet

Der im Juli beschlossene Teuerungsausgleich für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen von bis zu 500 € wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Weiters soll die Pflicht für Versicherungsvertreter, vor ihrer Entsendung in einen Verwaltungskörper eine Informationsveranstaltung des Dachverbands zu besuchen, so geändert werden, dass der Nachweis erst binnen zwölf Monaten nach der Entsendung zu erbringen ist. Damit wollen die Koalitionsparteien sicherstellen, dass die Verwaltungskörper nach dem Ausscheiden eines Mitglieds rasch wieder vollzählig besetzt werden können.

Energiekostenzuschuss

Die neue Förderung ist Teil des Anti-Teuerungspakets und soll zur Abfederung der erhöhten Energiekosten dienen. Subventioniert werden 30 Prozent der Mehrkosten von Strom, Erdgas und in Stufe 1 auch von Treibstoffen im Vergleich zum Vorjahrespreis. Dadurch wird der Wirtschaftsstandort in der Krisenzeit gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichergestellt. Das gesetzlich verankerte Budget von 450 Millionen Euro soll auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden, vorausgesetzt der Gesetzgeber stimmt zu. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des BMAW von der aws, der Förderbank des Bundes. Zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, zur Art der verbrauchten Energiearten und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen. Es werden in einem ersten Schritt Mehrkosten von 1. Februar bis 30. September gefördert. Sollte die Europäische Kommission Verlängerungen ankündigen, wäre eine Verlängerung des Förderzeitraums möglich. Pro Unternehmen kann ab Mitte November 2022 ein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen. Gesamtentlastung für Unternehmen: 1,3 Milliarden Euro

Verlängerung der Sonderbetreuungszeit

Die Sonderbetreuungszeit soll mit Rückwirkung ab 5. September bis 31. Dezember verlängert werden. Die neue Rechtslage hinsichtlich Verkehrsbeschränkungen statt Absonderung wird dabei entsprechend berücksichtigt. Gesamtentlastung bisher: 26 Millionen Euro

Härtefälle in der Schwarzarbeit

Damit sollen Härtefälle infolge aufgedeckter Schwarzarbeit vermieden werden. Gemäß aktueller Rechtslage werden sowohl der betroffene Betrieb als auch der bzw. die betroffene ausländische Beschäftigte für ein Jahr für weitere Bewilligungen gesperrt, wenn sie mehr als einmal ohne aufrechte Beschäftigungsbewilligung wie etwa eine Rot-Weiß-Rot-Karte ertappt wurden. Dabei werde weder auf die Art und Dauer der Verfehlung noch auf den Grad des Verschuldens Rücksicht genommen - künftig soll dieser Automatismus fallen und dem AMS ein gewisser Spielraum bei minderschweren Gesetzesverletzungen eingeräumt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin glaubhaft machen kann, dass konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, um weitere Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu verhindern.

Strompreisbremse ab 1. Dezember 2022

Aufgrund der Teuerung haben ÖVP und Grüne unter dem Titel "Strompreis-bremse" einen Gesetzesentwurf für eine befristete Stromkostenförderung für Haushalte vorgelegt (2827/A). Zum einen sollen durch einen Stromkostenzuschuss bis zu 2.900 kWh Strom pro Jahr für Haushaltskunden vom Bund gestützt werden. Die Förderung soll von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 automatisiert über den Stromlieferanten zur Anwendung kommen und greifen, wenn der Strompreis gemäß dem jeweiligen Stromlieferungsvertrag des Haushalts den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh übersteigt. Jener Preisanteil, der darüber liegt, soll bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh bezuschusst werden. Über 40 Cent/kWh hinausgehende Preise sollen maximal mit der Differenz zwischen den beiden Schwellenwerten, also mit 30 Cent/kWh, gestützt werden. Bei einem geringeren Jahresverbrauch als 2.900 kWh verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte förderbare Strommenge, da der Stromkostenzuschuss mit dem tatsächlichen Verbrauch begrenzt sein soll. Für größere Haushalte, in denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, ist laut Vorlage ein Zusatzkontingent vorgesehen. Gesamtentlastung: 4 Milliarden Euro

Einführung der Pflegeschule

Im Mai 2022 wurde von der Bundesregierung der Grundsatzbeschluss gefasst, die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen mit Pflege-Schwerpunkt (3- und 5-jährig) ins Regelschulsystem zu überführen. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag werden die Pflegeschulen fix ins Regelschulsystem überführt. Die beiden neuen Pflegeschulformen werden ab dem Schuljahr 2023/24 einführt. Es wird bis 2026 insgesamt bis zu 350 Mio. Euro zur Finanzierung der Pflegeschulen vom Bund geben. Im Vollausbau werden bis zu 8.000 Schülerinnen und Schüler in den Pflegeschulen in ganz Österreich ausgebildet. Mit der Schaffung der neuen Pflegeschulen trägt der Bildungsbereich entscheidend dazu bei, mittel- und langfristig Pflegekräfte in Österreich gut ausbilden zu können.