Update Härtefallfonds und weitere Informationen

Heute möchte ich euch wieder eine kurze Zusammenfassung wichtiger Punkte geben und gleich mit den Hilfspaketen starten:

Phase 1 und die damit verbundenen Auszahlung über den Härtefallfonds ist bereits angelaufen. Es konnten bisher 100.000 Anträge bearbeitet und 80 Millionen Euro ausbezahlt werden.

In Phase 2, die voraussichtlich am 16. April anlaufen wird, werden diverse Kriterien, wie Ober- und Untergrenze beim Einkommen, Mehrfachversicherung und Gründungsdatum, weggelassen bzw. angepasst und auch der Fonds per se um eine weitere Milliarde, auf insgesamt 2 Milliarden, aufgestockt.

Somit werden in dieser Phase auch jene Unternehmen zum Zug kommen, die in der ersten Auszahlungstranche die Kriterien nicht erreicht haben.

Es wird also mehr Geld, für einen größeren Berechtigtenkreis und mit vereinfachten Kriterien in die Hand genommen – es können bis zu 6.000 Euro beantragt werden. (2.000,-- / Monat, für 3 Monate)

Die genauen Richtlinien dazu werden am Freitag im Nationalratsplenum beschlossen und ich werde euch so schnell wie möglich diesbezüglich informieren.

Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist die Liquidität der Unternehmen. Um diese weiterhin zu gewährleisten wurden insgesamt mehr als 74.000 Anträge auf Steuerstundung bearbeitet. Den Unternehmen konnte so ein Plus an insgesamt 2,2 Milliarden Euro Liquidität gesichert werden. Ein weiterer Punkt diesbezüglich ist die Haftungsübernahme für Kredite durch das AWS, welche die Förder- und Finanzierungsbank der Republik Österreich ist. Hier gehen ebenfalls 300 Anträge pro Tag ein und werden schnellstmöglich bearbeitet – insgesamt stehen hier 2 Milliarden Euro als Kredithaftung bei der AWS zur Verfügung.

Ebenfalls am kommenden Freitag, im Plenum des Nationalrates, werden die Richtlinien zum 15 Milliarden Hilfspaket beschlossen. Ich bitte euch hier noch um etwas Geduld, es wird auf Hochtouren gearbeitet um diese Richtlinien so schnell wie möglich bekannt geben zu können.

Mit der gestrigen Ankündigung des verpflichtenden Tragens von Schutzmasken beim Einkaufen wurden, auch in meinem Umfeld, einige Menschen verunsichert.
Zur Klarstellung:

Um die Ausbreitung noch stärker zu reduzieren, hat sich die Bundesregierung entschlossen, dass während des Einkaufs ein sogenannter „Mund-Nasen-Schutz“ getragen werden muss. Hier handelt es sich NICHT um Schutzmasken wie bei medizinischem Personal, sondern um einen einfachen Schutz, der den Zweck hat, Mund und Nase zu bedecken und eine Verteilung der Viren über die Luft zu verhindern. Es wird primär auch nicht der Träger vor Viren geschützt, sondern der Gebrauch kann andere Menschen schützen.

Wichtig ist auch, dass diese Regelung für Betriebsstätten ÜBER 400 m² gilt, darunter ist ein Mund-Nasen-Schutz NICHT Pflicht, wird aber empfohlen und als ein solcher Schutz können auch selbstgemachte Masken, aus Tüchern, oder Schals, dienen – das ist erlaubt.

Es geht darum, dass wir unsere Mitmenschen schützen – im Winter bedecken wir ohne nachzudenken unseren Mund, einfach weil es kalt ist – machen wir das künftig auch, wenn es von der Temperatur nicht notwendig ist.

Auch am Sektor Schule bzw. Schülerinnen und Schüler gibt es einige Neuigkeiten. So wird den Familien über einen Fonds geholfen, dass diese nicht auf den Kosten für abgesagte Schulveranstaltungen, wie Sportwoche oder Exkursionen, sitzen bleiben. Ebenfalls wird in Bundesschülerheimen kein Internatsgeld eingehoben und alle Internate, die nicht im Weisungsbereich des Bundesministers liegen, werden gebeten ebenfalls derart kulant zu agieren, die gleiche Vorgangsweise gilt ab 1. April auch für alle Bundesschulen. Für die Maturantinnen und Maturanten soll es einen Termin nach Ostern geben, hier wird am genauen Prozedere noch gearbeitet und es hängt natürlich auch von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen ab. Mein Dank gilt auch den Lehrerinnen und Lehrern, die aus der Situation das Besten machen und entweder vor Ort die Betreuung der Kinder übernehmen, oder ebenfalls im Home Office die Lehrinhalte an die Schülerinnen und Schüler vermitteln.

Abschließend möchte ich euch ebenfalls darauf hinweisen, dass in Österreich ein Betretungsverbot von Verkaufsflächen gilt (ausgenommen Lebensmittel, Apotheke, Bank, Post, etc.), aber das ist KEIN Verkaufsverbot. Somit ist eine Bestellung, entweder online via Mail, oder telefonisch und eine damit verbundene Lieferung natürlich erlaubt. Viele regionale Unternehmer bieten das auch an und ich bitte euch von diesen Angeboten auch Gebrauch zu machen – stärken wir gemeinsam unsere Region.

Bitte aber immer OHNE persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Abstellen vor der Tür des Käufers ist aber nicht verboten!!

Ich bitte euch durchzuhalten und auch um euer Verständnis, wenn nicht immer sofort alle Informationen verfügbar sind, wir tun unser Bestes um euch zeitnah zu informieren.

Bleibt gesund und passt auf euch auf,

Euer

Lukas