Gesundheitssystem entlasten – Menschen schützen

Die Corona-Pandemie hat auch uns in Österreich weiterhin fest im Griff, das belegen die Zahl der Neuinfektionen und auch die immer mehr werdenden Quarantänefälle, wahrscheinlich auch in eurem Umfeld.

Fakt ist, dass wir eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben, mit dem besten Personal der WeltAn dieser Stelle und das wird in der Diskussion häufig vergessen, möchte ich mich beim Pflegepersonal, bei den Ärztinnen und Ärzten, einfach bei jedem Menschen, der im Gesundheitsbereich arbeitet bedanken.

Fakt ist aber auch, dass unser Gesundheitssystem Grenzen hat. Kapazitätsgrenzen in Bezug auf das gerade angesprochene Personal und auch Kapazitätsgrenzen hinsichtlich Bettenanzahl.

Um jeden Menschen, der in Österreich lebt, auch die nötige und bestmögliche medizinische Betreuung zukommen zu lassen – egal ob nach einem Unfall, nach einer Operation, einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei einer Geburt oder eben bei einer Erkrankung wie Covid-19 – müssen wir jetzt GEMEINSAM handeln.

So werden ab Dienstag, dem 3. November 2020, drastische Beschränkungen gelten. Ich werde die Maßnahmen hier kurz zusammenfassen.

Ich appelliere an euch alle:

Haltet euch an die Maßnahmen, auch wenn es schwer fällt – natürlich ist es nicht angenehm, natürlich sind schon manche müde und, auf gut österreichisch, „angefressen“. Doch wir haben keine andere MöglichkeitDenken wir an unsere Familie, an unsere Freunde und Mitmenschen – stehen wir zusammen, halten wir zusammen.

Dann können wir es schaffen. Wir werden es schaffen. Gemeinsam.

 

Ausgangsbeschränkungen

Zwischen 20:00 und 06:00 Uhr ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs untersagt. Es gibt hier 5 Ausnahmen:

  1. Berufliche Zwecke
  2. Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  3. Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger
  4. Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  5. Zur körperlichen und psychischen Erholung

 

Öffentlicher Raum

Grundsätzlich ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter an öffentlichen Orten einzuhalten.

In geschlossenen Räumen ist zusätzlich zum Mindestabstand von einem Meter ein Mund – Nasen – Schutz zu tragen.

Ausgenommen vom Mindestabstand sind Gruppen von maximal 6 Erwachsenen plus 6 Kindern aus maximal zwei verschiedenen Haushalten.

 

Privater Raum

Der unmittelbare private Wohnbereich wird nicht geregelt. Doch auch hier möchte ich an eure Mithilfe appellieren – unterlassen wir in den nächsten Wochen physische Zusammenkünfte, greifen wir zum Telefon, nutzen wir Möglichkeiten wie Videotelefonie – minimieren wir alle unsere sozialen Kontakte.

Wichtig ist, dass Garagen-, Garten-, Scheunen-, Werkstattparties (u.ä.) verboten sind!!

 

Gastronomie und Beherbergungsbetriebe

Leider muss auch die Gastronomie geschlossen werden. (ausgenommen Kantinen für Betriebsangehörige, Gastro in Kranken- und Kuranstalten, Altenpflege und Behindertenheimen sowie in Schulen und Kindergärten)

Die Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 06:00 und 20:00 Uhr möglichLieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.

Auch alle Beherbergungsbetriebe müssen geschlossen werden. (ausgenommen Beherbergung zu beruflichen Zwecken oder von Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits in Beherbergung befinden!)

Das generelle Betretungsverbot von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben gilt nicht, wenn Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht werden.

Ich möchte hier auch festhalten, dass Camping- und Wohnwagenplätze sowie Schutzhütten als Beherbergungsbetriebe gelten!

 

Freizeitbetriebe

Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wird untersagt, das gilt für:

Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks, Fitnessstudios, Thermen, Bäder, Saunen, Tanzschulen, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen, Casinos, Schaubergwerke, Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution, Theater, Konzertsäle und –arenen, Kinos, Varietees, Kabaretts, Indoorspielplätze, Paintballanlagen, Museen, Museumsbahnen, Tierparks und Zoos.

 

Veranstaltungen

Zusammenkünfte und Unternehmungen werden grundsätzlich untersagtDas gilt u.a. für kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Jubiläen, Filmvorführungen, Fahrten mit Reisebussen oder Ausflugsschiffen zu touristischen Zwecken, Ausstellungen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkte wie beispielsweise Adventmärkte.

Ausgenommen davon sind berufliche Zusammenkünfte, wenn die unbedingt erforderlich sind sowie Begräbnisse mit höchstens 50 Personen oder Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Standesamtliche Hochzeiten ohne Gäste sind möglich, Hochzeitsfeiern sind untersagt.

Religionsausübung ist erlaubt, jedenfalls ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Religionsgemeinschaften treffen Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos.

 

Sport

Kontaktsportarten wie beispielsweise Fußball sind untersagt, nur im Spitzensportbereich – also Menschen, die ihre Sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettbewerben teilgenommen haben, sind davon ausgenommen.

Sportstätten im Freien dürfen zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dem es NICHT zu Körperkontakt kommt (also kein Mannschaftssport), betreten werdenHier kann man beispielsweise Tennis (Einzelmatch), Laufen, Freeletics,… anführen.

 

Einzelhandel und Dienstleistungen

Alle Geschäfte und Dienstleister dürfen weiterhin offen halten, dabei gilt aber:

Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten. Jedem Kunden müssen 10m² im Geschäft zur Verfügung stehen, sollte der Kundenbereich kleiner sein, dann darf das Geschäft nur einzeln betreten werden.

 

Kindergärten, Schulen und Universitäten

Kindergärten und Unterstufen bleiben weiterhin geöffnet. Für 10 bis 14 jährige Schülerinnen und Schüler wird die Mund-Nasen-Schutz Pflicht ausgeweitet.

Oberstufen, Universitäten und Fachhochschulen werde auf Distance-Learning umgestellt.

 

Pflegeheime und Krankenhäuser

Hier werden die Mitarbeiter wöchentlich getestet um Sicherheit zu schaffen. Die Betreiber haben ein Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

Neu aufgenommene Bewohner müssen einen negativen Corona-Test vorweisen.

Um gerade unsere älteren und kranken Mitmenschen zu schützen müssen wir bei Alten- und Pflegeheimen weitere Maßnahmen setzen:

Jeder Bewohner darf einen Besucher pro zwei Tage empfangen.

Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein, die ein negatives Coronatestergebnis voweisen müssen.

Ist das nicht möglich, muss während des gesamten Aufenthalts eine CPA oder höherwertige Maske getragen werden.

 

Uns ist allen bewusst, dass wir hier drastische Einschnitte in unser Leben setzen müssen und dass diese Einschnitte auch viele Betriebe betreffen.

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen werden die Kurzarbeit verbessert und Umsatzausfälle kompensiert.

 

Umsatzentschädigung

Betriebe, die unmittelbar von den Einschränkungen betroffen sind werden im November 2020 mit bis zu 80% des Umsatzes des Vorjahresmonat unterstützt.

Diese Unterstützung wird schnell und unbürokratisch über Finanz Online abgewickelt.

Unternehmen, die erst 2020 gegründet wurden, oder dessen Umsätze so niedrig sind, dass keine Steuerpflicht besteht, werden ebenfalls unterstützt. Die Wirtschaftskammer arbeitet hier mit Hochdruck an einem Berechnungsmodell.

 

Kurzarbeit

Die Kurzarbeit – Phase 3 – wird mit folgenden Erleichterungen ausgestattet:

Die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0% ist möglich. Dennoch erhalten betroffene Mitarbeiter weiterhin 80-90% ihres Nettoeinkommens.

Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für 1.11. beantragt werden.

Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlich beantragt werden.

Es wird ebenfalls eine Erleichterung und Rückmeldung der Sozialpartner innerhalb von 72 Stunden geben.

Die von der Trinkgeldpauschale umfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zusätzlich 100 Euro als Corona-Prämie. Diese wird im November vom AMS ausbezahlt.

 

Abschließend nochmal meine Bitte:

Bleiben wir geduldig, halten wir uns an die Maßnahmen, reduzieren wir unsere physischen Kontakte und agieren wir mit Hausverstand.

Es ist für uns alle eine herausfordernde Zeit, die mit vielen Entbehrungen verbunden ist, aber gerade wir Österreicherinnen und Österreicher sind bekannt für unsere Disziplin und unseren Willen und genau damit schaffen wir auch diese herausfordernden Wochen und Monate.

Kämpfen wir gemeinsam gegen das Virus und nicht gegeneinander! Halten wir weiter zusammen und helfen uns gegenseitig!

Bleibt gesund und passt auf euch auf!

Euer

Lukas