Weitere Entlastungen für PensionistInnen

Zur Abfederung der Teuerung hat die Bundesregierung in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zahlreiche Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Besonders die vulnerablen Gruppen, zu denen auch die Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichzulage zählen, wurden verhältnismäßig stärker entlastet.

Klubobmann August Wöginger hat im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Unterstützungsleistungen für alle PensionistInnen angekündigt. Zur gesetzlich vorgesehenen Pensionserhöhung in Höhe von 5,8 Prozent kommt nun zusätzlich noch eine sozial gestaffelte Einkommenserhöhung. Durch diese soziale Staffelung wird sowohl die Treffsicherheit des Paketes als auch die finanzielle Vertretbarkeit sichergestellt.

Das Maßnahmenpaket wird der Beschlussfassung schnellstmöglich vorgelegt. Bereits Mitte Oktober soll es im Parlament und anschließend im Bundesrat beschlossen werden.

Zusammengefasst sieht das Pensionspaket so aus:

  • Zur gesetzlich vorgesehenen Pensionserhöhung in Höhe von 5,8 Prozent kommt
    nun zusätzlich noch eine sozial gestaffelte Einkommenserhöhung.
  • Die soziale Staffelung erfolgt über eine stärkere Erhöhung der Ausgleichszulage
    und eine Direktzahlung im März 2023.
  • Damit bietet das Paket eine große Ausgewogenheit und ist außerdem auch finanziell vertretbar.
  • BezieherInnen einer Ausgleichszulage (Mindestpension) erhalten um rund 10,2 Prozent mehr.
  • MindestpensionistInnen erhalten eine Erhöhung von 5,8 Prozent plus einer zusätzlichen monatlichen Erhöhung von 20 Euro – das entspricht einer Erhöhung um 7,8 Prozent.
  • Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt um 7,8 Prozent von 1.030 auf 1.110 Euro pro Monat – Sozialhilfe und Mindestsicherung erhöhen sich im selben Ausmaß.
  • Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro im Jahr 2023 beträgt die Direktzahlung 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, maximal jedoch 500 Euro.
  • Bis 2.500 Euro brutto greift eine Ausschleifregelung.
  • Die Auszahlung dieser Direktzahlung erfolgt im März 2023.
  • Ausnahme: Ab einer Gesamtpensionshöhe von 5.670 Euro gibt es einen Pauschalbetrag von 329 Euro.

Ich möchte euch auch noch konkrete Beispiel anführen:

Personen mit einem Pensionseinkommen von bis zu 1.700 Euro brutto erhalten ein Einkommensplus von 8,2 Prozent – betroffen sind knapp 1,2 Millionen Menschen.

Personen mit einem Pensionseinkommen zwischen 1.700 und 2.360 Euro brutto erhalten ein Einkommensplus von 8,2 bis 5,8 Prozent degressiv – betroffen sind knapp 400.000 Menschen.

Personen mit einem Pensionseinkommen zwischen 2.360 und 5.670 Euro brutto erhalten ein Einkommensplus von 5,8 Prozent – betroffen sind knapp 400.000 Menschen.

Einmal mehr beweisen wir damit als Volkspartei, dass wir unsere Versprechen halten und auch die PensionistInnen bestmöglich und unkompliziert unterstützen. Dieses Paket ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber all jenen, die unser Land zu dem gemacht haben, das es heute ist.

Euer

Lukas

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Pensionserhöhung 2023