Weitere Lockerung der Maßnahmen und Nationalratssitzung in Wien

Heute gab die Bundesregierung den weiteren Fahrplan und die weiteren Lockerungen der bestehenden Maßnahmen bekannt. Ich möchte euch hier die wichtigsten Regelungen noch einmal zusammenfassen und im zweiten Teil des heutigen Eintrages auf die Nationalratssitzung eingehen.

  • Ausgangsbeschränkungen:

Mit 30. April laufen die Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form ab und so gilt ab 1. Mai, dass man zu Personen, die NICHT im gemeinsamen Haushalt leben mindestens einen Meter Abstand hält.

Treffen im öffentlichen Raum sind bis zu 10 Personen zulässig, auch hier muss der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein und eingehalten werden.

Begräbnisse dürfen mit maximal 30 Teilnehmern abgehalten werden.

Diese Regelungen gelten vorläufig bis Ende Juni, die Situation und Entwicklung werden laufend beobachtet und evaluiert.

Ich bitte euch, dass wir auch weiterhin die Abstandsregelungen einhalten – im privaten Bereich genauso wie im öffentlichen Raum. So können wir alle weiterhin gemeinsam beitragen, dass wir glimpflich durch diese Zeiten kommen.

  • Gastronomie:

Wie schon in einem vorherigen Beitrag informiert, dürfen Gastronomiebetriebe per 15. Mai wieder öffnen.

Doch auch hier gelten folgende Einschränkungen:

  • Öffnungszeiten bis 23:00 Uhr.
  • Mindestabstand von 1 Meter ist zu gewährleisten
  • Maximal 4 Erwachsene mit zugehörigen Kindern an einem Tisch. (Hier darf der Mindestabstand von 1 Meter unterschritten werden)
  • Die Gäste müssen sitzen, diesbezügliche Tischreservierungen sind vorab zu tätigen und Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.
  • Schankbetrieb an der Theke ist ebenfalls nicht erlaubt.
  • Das Servicepersonal muss im Innenbereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen, die Gäste an den Tischen müssen diesen nicht tragen.

Diese Regelungen tragen zur Gesundheit von uns allen bei, bitte haltet euch daran.

  • Tourismus:

Auch hier habe ich in einem früheren Blogbeitrag Infos gegeben - hier nähere Details:

  • Ab 29. Mai sind Nächtigungen für private Zwecke wieder erlaubt.
  • Tierparks können deren Outdoor-Bereiche per 15. Mai wieder öffnen, wenn sichergestellt werden kann, dass 1 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
  • Per 29. Mai können alle weiteren touristischen Betriebe und Sehenswürdigkeiten geöffnet werden, wenn der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und es gilt ebenfalls die Beschränkung von mindestens 10m² Besuchsraum pro Besucher.
  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen können somit ebenfalls per 29. Mai geöffnet werden – Details dazu sind in Ausarbeitung und ich werde euch diesbezüglich so schnell wie möglich informieren.
  • Sonstige Regelungen:

Hier noch in aller Kürze einige zusätzliche Regeländerungen.

  • Die derzeitig geltende Beschränkung für Geschäfte, dass 20m² pro Kunde zur Verfügung stehen müssen wird auf 10m² pro Kunde reduziert. Dies gilt ebenfalls für Gottesdienste der verschiedenen Glaubensgemeinschaften.
  • Ab 29. Mai dürfen Weiterbildungsangebote wieder durchgeführt werden, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungskurse dafür dürfen schon ab 4. Mai abgehalten werden.
  • AMS Schulungen können ab 15. Mai wieder durchgeführt werden.

Die Lockerungen sind das Ergebnis des disziplinierten Verhaltens von uns allen. Aber ich bitte euch, halten wir weiterhin zusammen und befolgen die Regelungen unserer Bundesregierung – Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen. Wir haben gemeinsam unzählige Menschenleben gerettet und uns einen Vorsprung gegenüber anderen Ländern erarbeitet, den wir jetzt nicht leichtfertig verspielen sollten.

  • Nationalratssitzung und Innenausschuss

In der heutigen Nationalratssitzung wurden wieder einige Beschlüsse gefasst, die wichtigsten möchte ich euch hier zusammenfassen.

Begonnen wurde mit einer von uns einberufenen aktuellen Stunde zum Thema „Wirksame Coronahilfe: Absicherung für den Standort, die Unternehmen und die Arbeitsplätze“.

Vollkommen klar ist, dass die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher an 1. Stelle steht, danach kommt die Gesundheit der Wirtschaft. An dieses Prinzip haben wir uns und werden uns auch weiterhin daran halten. Wir haben gemeinsam viel erreicht und einen Vorsprung herausgearbeitet, diesen Vorsprung gilt es jetzt zu nutzen, aber mit Augenmaß und mit Vorsicht, weil wir keine italienischen oder französischen Bilder in Österreich haben wollen.

In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, dass wir mit einem 38 Milliarden Euro Hilfspaket im internationalen Vergleich im Spitzenfeld liegen, neben Überbrückungshilfen und Direktzahlungen, wird mit StundungenHaftungsübernahmenGarantien und mit der Kurzarbeitregelung geholfen. Die Regelungen und Kriterien werden laufend angepasst und ich bitte auch um Verständnis, dass nicht sofort alles perfekt läuft. Hier möchte ich mich auch bei euch bedanken, ich habe eure konstruktiven Anregungen eingebracht und viele dieser Vorschläge wurden auch in den neuen Vorgaben und Verordnungen untergebracht.

Wir haben auch den Härtefallfonds in vier Bereichen verbessert und so ist in Phase 2 der Betrachtungszeitraum von 3 auf 6 Monate ausgedehnt worden. Darüber hinaus gibt es eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat. Ebenso ist eine Unterstützung aus dem Familienhärtefallfonds nicht länger Ausschlussgrund für die Unterstützung aus dem Härtefallfonds. Diese Verbesserungen gelten nun auch für Jungunternehmer und Gründer. Die aktualisierten Richtlinien werden gerade in die Onlineanträge der WKO eingearbeitet.

Nach der aktuellen Stunde beschäftigten wir uns mit einer Reihe von Covid 19 Gesetzen, u.a. auch mit der Bestimmung, die eine Dienstfreistellung für Beschäftigte vorsieht, die bestimmte Vorerkrankungen haben und nicht im Homeoffice bzw. an besonders geschützten Arbeitsplätzen arbeiten können. Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch der Branchen der kritischen Infrastruktur und auch für geringfügige Beschäftigte. Konkret werden betroffenen Personen mittels Brief kontaktiert und über die gesetzlichen Möglichkeiten informiert. Wichtig ist, dass die Freistellung auf Freiwilligkeit basiert, niemand muss sich freistellen lassen. Die anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Anteilige Sonderzahlungen) für die freigestellten Personen werden dem Dienstgeber zu 100% ersetzt.

Ebenfalls beschlossen (ohne Stimmen der NEOS) wurde, dass die Notstandshilfe rückwirkend mit 16. März auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben wird und, dass diese höhere Leistung per Verordnung um bis zu drei Monate über September hinaus verlängert werden kann. Auch das sind in dieser herausfordernden Zeit wichtige Hilfen.

Darüber hinaus haben wir als Regierungsfraktionen weitere 30 Millionen Euro bereitgestellt, um Familien, die aufgrund der Corona-Krisensituation einen Einkommensverlust erlitten haben, noch mehr zu helfen. So können beispielsweise einkommensschwache Familien mit Arbeitslosenbezügen pro Kind 150 Euro (50 Euro pro Kind im Monat für max. 3 Monate) zusätzlich geltend machen.

Ich weiß, auch aus meinem privaten Umfeld, dass die Tatsache seine Lieben nicht besuchen zu können eine sehr große Herausforderung war und auch einen massiven Einschnitt bedeutet hat. So freut es mich ganz besonders, dass es ab 4. Mai möglich sein wird Angehörige in Pflege- und Altenheimen unter gewissen Voraussetzungen besuchen zu können. Konkret wird pro Bewohnerin bzw. Bewohner eine Person auf Besuch kommen können. Diese Besuche werden vorab terminlich koordiniert und sollten, soweit möglich, im Freien stattfinden. Jedenfalls ist der Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten, ebenso sind die Hygienemaßnahmen strengstens zu beachten.

Es muss uns allen klar sein, dass diese Besuche ein großes Risiko für die meist älteren und / oder Kranken Bewohnerinnen und Bewohner bedeuten, daher appelliere ich an euch: Passt bitte auf eure Angehörigen in den Heimen auf. Die genauen Regelungen werden die jeweilige Einrichtung genauestens bekanntgeben und durchsetzen.

  • Innenausschuss

Meine „Wien-Woche“ startete bereits am Montag, nicht nur mit der Klubsitzung im ÖVP Parlamentsklub, sondern mit einer Ausschusssitzung – dem Innenausschuss mit Innenminister Karl Nehammer.

Gerade die Informationen vom Minister über die aktuelle Sicherheitslage, die Vorgangsweise der Polizistinnen und Polizisten und die Situation an den Grenzen, beherrschte den Ausschuss. An dieser Stelle möchte ich nicht nur dem Innenminister für seine umsichtige Arbeit danken, ich möchte auch den Beamtinnen und Beamten der Polizei, die täglich für unsere Sicherheit unterwegs sind, danken. Gerade in diesen Zeiten ist die ohnehin schon schwere Arbeit nicht einfacher geworden. Danke für euren Einsatz.

Abschließend möchte ich mich noch einmal bei euch bedanken, für eure Inputs und Hinweise, für euer Verständnis und Disziplin und für euer Durchhalten in dieser besonderen Zeit. Bleiben wir gemeinsam standhaft, helfen wir einander, dann – ich bin überzeugt – schaffen wir auch diese Krise.

Bleibts gsund,

Euer

Lukas